Gratis Zahnspange so geht's
Seit Juli 2015 übernehmen die Krankenkassen die gesamten Kosten für die festsitzende kieferorthopädische Therapie schwerer Zahn- und Kieferfehlstellungen unter bestimmten Voraussetzungen. Vermarktet wurde diese neue Leistung von der Politik als "Gratis-Zahnspange". Als Pendant zur "Krankenkassen-Brille" wird diese Kassenleistung auch "Krankenkassen-Zahnspange" genannt.
JETZT KIEFERORTHOPÄDEN FINDEN Wer hat Anspruch auf die "Krankenkassen-Zahnspange"?
Kinder und Jugendliche während bzw. nach dem Zahnwechsel bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Es muss eine Zahn- und/oder Kieferfehlstellung mit hohem Behandlungsbedarf vorliegen (IOTN 4 oder IOTN 5).
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Korrektur ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, wenn diese bei Vertragskieferorthopäden durchgeführt wird.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Korrektur ausgeprägter Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen, wenn diese bei Vertragskieferorthopäden durchgeführt wird.
Bieten alle Zahnärzte diese neue Leistung an?
Kann ich bzw. kann mein Kind auch zu einem Wahl-Kieferorthopäden gehen?
Welche Korrekturen von Zahn- und/oder Kieferfehlstellungen sind medizinisch erforderlich?
Kann ich bzw. kann mein Kind zwischen ästhetischen Apparaturen (Keramik-Brackets, Schienen, innenliegende Brackets etc.) und sichtbaren Metall-Brackets wählen?
Wo kann ich feststellen lassen, ob ich bzw. ob mein Kind eine Grad 4- oder 5-Fehlstellung habe/hat?
Gibt es auch medizinische Gründe, eine kieferorthopädische Behandlung schon im Milchgebiss oder im frühen Zahnwechsel (ca. 6./7. Lebensjahr) zu beginnen?
Was ist, wenn die Fehlstellung bei mir bzw. bei meinem Kind geringer ist als IOTN 4 oder 5?
Verband Österreichischer Kieferorthopäden
Stand: November 2022